1. Für diese Option wird dem Erzeuger eine Servicegebühr von seiner Zertifizierungsstelle/seinem Bevollmächtigten [LA1] in Rechnung gestellt.
Es werden folgende Gebühren berechnet:
a) Einzelner Erzeuger - Option 1: 10 EUR
b) Erzeugergruppe - Option 2: 25 EUR je Erzeugergruppe und 1 EUR je
Erzeugergruppenmitglied
Diese Gebühr wird einmalig erhoben, unabhängig von der Anzahl eingetragener anderer Programme.
2. Aus technischen Gründen sind Eintragungen anderer Programme immer ein Jahr lang gültig und müssen jährlich erneuert werden.
3. Im Falle von Änderungen ist der Erzeuger allein dafür verantwortlich, die Zertifizierungsstelle/den Bevollmächtigten [SH2] zu informieren.
Bitte beachten Sie, dass GLOBALG.A.P. nicht für die Richtigkeit der Informationen verantwortlich ist und keine Haftung für falsche, unvollständige oder veraltete Informationen übernimmt.