Gebühren/Bedingungen

1. Für diese Option wird dem Erzeuger eine Servicegebühr von seiner Zertifizierungsstelle/seinem Bevollmächtigten [LA1]  in Rechnung gestellt. 

Es werden folgende Gebühren berechnet:

a) Einzelner Erzeuger - Option 1: 10 EUR
b) Erzeugergruppe - Option 2: 25 EUR je Erzeugergruppe und 1 EUR je Erzeugergruppenmitglied

Diese Gebühr wird einmalig erhoben, unabhängig von der Anzahl eingetragener anderer Programme.

 2. Aus technischen Gründen sind Eintragungen anderer Programme immer ein Jahr lang gültig und müssen jährlich erneuert werden.  

 3. Im Falle von Änderungen ist der Erzeuger allein dafür verantwortlich, die Zertifizierungsstelle/den Bevollmächtigten [SH2]  zu informieren.

Bitte beachten Sie, dass GLOBALG.A.P. nicht für die Richtigkeit der Informationen verantwortlich ist und keine Haftung für falsche, unvollständige oder veraltete Informationen übernimmt.

Quicklinks

Andere Programme | Gebührenübersicht (wird demnächst in die normale GLOBALG.A.P. Gebührenübersicht integriert)

Andere Programme | Gebührentabelle (PDF, wird demnächst in die normale GLOBALG.A.P. Gebührenübersicht integriert)

Andere Programme | Regeln für den Datenzugang (werden demnächst in die normalen GLOBALG.A.P. Regeln für den Datenzugang integriert)

Andere Programme | Datenzugangserklärung des Erzeugers

Wiki Datenbank für Zertifizierungsstellen/Bevollmächtigte

Liste der Marktteilnehmer (Unternehmen, die Zugriff auf die Informationen haben werden)