IFA-Standard V6
Der neue IFA-Standard V6 wurde am 26. April 2022 als vorläufige finale Version veröffentlicht. Am 29. September 2022 folgten die finalen Dokumente für den IFA-Standard V6 für Obst und Gemüse, Blumen und Zierpflanzen, Hopfen und Aquakultur.
Es gibt
zwei parallele Editionen des IFA-Standards V6: zum einen als
IFA-Standard V6 Smart, der die Vision von GLOBALG.A.P. voll und ganz verkörpert und sich für
die meisten Produzenten eignet, und zum anderen als IFA-Standard V6 GFS für Produzenten, die
eine Zertifizierung mit Anerkennung von der Global Food Safety Initiative (GFSI) benötigen.
Der IFA-Standard V6 Smart wird am 1. Januar 2024 verpflichtend und
ersetzt V5.2. Weitere Informationen sind unter „News“ abrufbar.
Der IFA-Standard V6 GFS wird drei Monate nach der GFSI-Anerkennung verpflichtend. Wir rechnen damit, dass dies in Q3–4 2024 der Fall sein wird. Bis dahin behält V5.4-1-GFS seine Gültigkeit.
Für BRC- oder IFS-zertifizierte Produkthandhabungseinheiten außerhalb des Betriebs („post-farm gate“) sind beide Editionen des IFA-Standards V6 (Smart und GFS) anwendbar.
Die Schulung der Zertifizierungsstellen hat bereits begonnen und Audits nach dem IFA-Standard V6 sind bereits möglich. Mehr Informationen über alle Neuerungen finden Sie auf der Webseite zum IFA-Standard V6 .
Um die für Sie relevanten Dokumente zum IFA-Standard V6 zu erhalten, nutzen Sie bitte unsere Funktion zur Dokumentenerstellung für den IFA-Standard V6.
IFA-Standard V5.4-1-GFS (ersetzt V5.3-GFS)
V5.4-1-GFS ist die Version des IFA-Standards, die aktuell für alle Produzenten verpflichtend ist, die eine Zertifizierung mit GFSI-Anerkennung benötigen. Sie ersetzt V5.3-GFS.
Für Produzenten von Obst und Gemüse ersetzt V5.4-1-GFS ab Januar 2022 die Vorgängerversion V5.3-GFS. Für Aquakultur-Produzenten ersetzte V5.4-1-GFS ab Mai 2022 die Vorgängerversion V5.3-GFS.
Audits nach IFA-Standard V5.3-GFS, die vor den genannten Daten für die jeweilige Produktrichtung durchgeführt wurden, bleiben für den gesamten Zertifizierungszyklus von der GFSI anerkannt. Für Audits für die Produktkategorie Obst und Gemüse, die ab einschließlich 22. Januar 2022 durchgeführt werden, müssen die Checkliste und das GLOBALG.A.P. allgemeine Regelwerk für den IFA-Standard V5.4-1-GFS verwendet werden. Eine Zertifizierung erfolgt nach dieser Version. Das Gleiche gilt für Aquakultur-Audits, die ab einschließlich 1. Mai 2022 durchgeführt werden.
V5.4-1-GFS behält seine Gültigkeit, bis V6 GFS die GFSI-Anerkennung erhalten hat. Wir erwarten die Anerkennung in Q3–4 2024. Alle davor durchgeführten Audits bleiben für den gesamten Zertifizierungszyklus von GFSI anerkannt.
Für Hopfen-Produzenten ersetzt der IFA-Standard V6 die Vorgängerversion
V5.3-GFS. Es wird also kein Update zu V5.4 -1-GFS für die Produktkategorie Hopfen geben. Die
Produzenten steigen stattdessen direkt auf V6 um. V5.3-GFS hat keine GFSI-Anerkennung und für V6
wird es auch kein Benchmarking geben.
Alle Dokumente zum IFA-Standard V5.4-1-GFS sind im GLOBALG.A.P. Dokumenten-Center
abrufbar.
IFA-Standard V5.2
Der IFA-Standard V5.2 hat keine GFSI-Anerkennung mehr. Er kann aber weiterhin für Audits verwendet werden, bis am 1. Januar 2024 der IFA-Standard V6 verpflichtend wird. Diese Version ist für Produzenten geeignet, die keine Zertifizierung mit GFSI-Anerkennung benötigen. Audits nach IFA-Standard V5.2, die vor dem 1. Januar 2024 durchgeführt werden, behalten ihre Gültigkeit für den gesamten Zertifizierungszyklus.
Alle Dokumente zum IFA-Standard V5.2 sind im GLOBALG.A.P. Dokumenten-Center abrufbar.